Aktuell:

Botulismusgefahr durch Mäusekadaver auf überfluteten Grünlandflächen
Aufgrund des Hochwassers in der letzten Woche wurden in einigen Gebieten größere Grünlandgebiete überschwemmt. Nach Ablauf des Wassers hat man jetzt dort größere Mengen toter Mäuse gefunden. Nach Rücksprache mit der Tierärztlichen Hochschule Hannover wird davon abgeraten, diese Flächen jetzt für die Silierung zu nutzen. Es besteht eine begründete Gefahr, sich über die verwesenden Mäusekadaver Botulismus-Gifte in die Silage und damit in die Fütterung seiner Tiere zu holen.

Dr. Fritzemeier vom Veterinäramt des Landkreises Osnabrück prüft derzeit die Möglichkeit, über eine Ausnahmegenehmigung eine vorbeugende Impfung der Tiere in den betroffenen Gebieten zu ermöglichen. Ansonsten raten die Experten dazu, das Gras von der überfluteten Fläche zu räumen und zu kompostieren. Fällt natürlich schwer angesichts der Futterknappheit.

Neue Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger
Ab dem 01.September 2010 ist die neue Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger in Kraft getreten. Betroffen hiervon sind alle Betriebe die Wirtschaftdünger abgeben, befördern oder übernehmen. Das bedeutet, sie gilt für Landwirte, Lohnunternehmer, Biogasanlagen, gewerbliche Tierhaltungen, Vermittler und Transporteure.

Hierzu ist eine Mitteilung, nach §5 Verbringungsverordnung über das erstmalige gewerbsmäßige in Verkehr bringen von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, notwendig. 
Diese einmalige Mitteilung, ist von allen Abgebern von Wirtschaftsdünger, vorab bei dem zuständigen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer einzureichen!
 

Verbringungsverordnung          Mitteilung nach §5 Verbringungsverordnung

ERNTEJAGDEN sicher gestalten ! 
Informationen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niedersachsen - Bremen und der Landesjägerschaft Niedersachsen