Niedersächsisches Agrarumweltprogramm (NAU)
Maßnahme A3 – Umweltfreundliche Gülleausbringung
Betriebe, die über eigene Ausbringtechnik verfügen sind antragsberechtigt, wenn die eingesetzte Technik für die umweltfreundliche Gülleausbringung geeignet ist und dies dann über den Maschinenring abgerechnet wird.
Wichtig:
- Der Betrieb ist Mitglied im Maschinenring
- Das genutzte Güllefass muss zur Vermittlung bereitstehen. (MR Verrechnungssätze Maschinen Standorte)
- Der ordnungsgemäße Einsatz im Sinne der Richtlinie muss über die Belegführung des Maschinenringes zweifelsfrei nachgewiesen werden können.
Ablauf:
- Der Maschinenring stellt dem Nutzer das Güllefass (in diesem Fall Eigentümer) die Nutzung in Rechnung auf Grundlage der ergänzenden Angaben zur umweltfreundlichen Gülleausbringung.
- Der Maschinenring erstattet in einem zweiten Schritt dem Eigentümer des Güllefasses den nach Maschinenring gültigen Satz. (eine Verrechnung dieser Sätze ist nicht möglich und wird auch nicht als ordnungsgemäße Belegerstellung anerkannt!)
Formulare:
Maschinenmeldung für den Soloverleih
Ergänzende Angabe zur umweltfreundlichen Gülleausbringung (NAU A3)
Musterbogen - Ausfüllhilfe
MR FAX : 0 54 39 / 94 64 20

