Betriebshilfe

  

Im Bereich der Betriebshilfe unterscheiden wirin zwei Einsatzkategorien:

1) Sozialeinsatz

(Unfall, Krankheit, Kur...)

Beim Sozialeinsatz werden die Kosten der Betriebshilfe ganz oder teilweise von Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Krankenkasse,... übernommen.

Wichtig: Entscheidend für eine Kostenübernahme ist eine

 

2) Normaleinsatz

(Urlaub, Arbeitsspitzen usw.)

Hier werden die Einsatzgegebenheiten mit der Geschäftsstelle abgesprochen. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

 

Als Betriebshelfer kommen zumEinsatz:

- 9 Festangestellte

- 8 Nebenberufliche

- 7 Zivildienstleistende

die Betriebshelfer kommen aus demlandwirtschaftlichen Bereich und haben eine landwirtschaftliche Ausbildung.

Der Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen (LMR) und die Landwirtschaftliche Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen (LSV NB) haben sich darauf verständigt, dass Kosten für Einsätze von Ersatzkräften der Maschinenringe ab 01.10.2006, soweit sie zu Lasten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse durchgeführt werden, direkt mit der Gemeinsamen Einsatzstelle für Betriebs- und Haushaltshilfe der LSV NB abgerechnet werden.

Der Einsatz von Maschinenring-Ersatzkräften werde von der Gemeinsamen Einsatzstelle nur dann genehmigt, wenn sie selbst keine eigene Ersatzkraft zur Verfügung stellen könne oder deren Einsatz aus anderen Gründen nicht in Frage komme. Das teilt die LSV NB mit.

Vorheriger Antrag bleibt wichtig

Damit geprüft werden könne, ob ein auf Kosten der LSV NB abzuwickelnder Einsatzfall vorliegt und ggf. eine Betriebshelferin oder ein Betriebshelfer der LSV NB eingesetzt werden kann, sei es notwendig, dass Betriebs- und Haushaltshilfe noch vor dem Einsatzbeginn beantragt wird. Soweit der Formantrag im Einzelfall nicht vor Einsatzbeginn gestellt werden kann, reicht zunächst eine formlose Antragstellung aus, der unvermeidliche ?Papierkram? muss aber zur Vermeidung finanzieller Nachteile unverzüglich nachgeholt werden!

Die formlose Antragstellung kann z. B. per Telefon oder Telefax vorgenommen werden:
Hauptsitz Hannover (auch für den Sitz Braunschweig):
Telefon: 0511/8073-890, Anrufbeantworter: 0511/8073-595, Telefax: 0511/8073-750890
Sitz Oldenburg: Telefon (Vermittlung und Anrufbeantworter): 0441/3408-0, Telefax: 0441/3408-444.

Informationen zur Betriebshilfeunter 05439 / 9464-0

 

© Maschinenring Artland e.V. 2009