Arbeits- und Maschinenpreise Solo
Arbeits- und Maschinenpreise bei kompletter Ausführung mit Dieselverbrauch
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Ausleihbedingungen für Solomaschinen über den MR Artland e.V.
1. Alle Maschinen und Geräte, die von Mitgliedern des MR Artland e. V gemeldet sind,
stehen nach vorheriger Absprache mit dem Verleiher im Soloverleih zur Verfügung .
Eine telefonische Vorbestellung ist unbedingt nötig.
2. Jeder Ausleiher hat sich vor Übernahme vom technisch einwandfreien
Zustand, vom Vorhandensein der Unfallverhütungsschutzvorrichtungen, sowie von
der allgemeinen Verkehrssicherheit zu überzeugen. Mit der Übernahme wird die
Vertragsmäßigkeit des Objektes anerkannt.
3. Während der Ausleihzeit auftretende oder entstehende Schäden und Mängel sind
dem Verleiher unverzüglich anzuzeigen. Sollten Reparaturen während der Ausleihzeit
in einer externen Werkstatt durchgeführt werden, so ist dieses generell mit dem
Eigentümer vorher abzusprechen.
4. Bei Schaden haftet generell der Benutzer. Wird eine Maschine oder ein Gerät nicht
vom Eigentümer, sondern von einem vorherigen Ausleiher übernommen, so hat sich
der Nachleiher auch hier vom vertragsgemäßen Zustand zu überzeugen. Es wird
darauf verwiesen, dass evtl. verursachte Schäden nicht unter die Deckung der
Betriebshaftptlicht - Versicherung fallen, ratsam ist daher der Abschluß einer
Gewahrsamsschadens-Versicherung
5. Die tatsächliche Benutzungsdauer (ohne An - und Abfahrzeiten) ist beim Eigentümer
anzugeben. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zur notwendigen Bestelldauer
stehen.
6. Die Geräte sind stets besensauber wiederzubringen. Für verschmutzte Maschinen und
Geräte kann der Eigentümer eine Reinigungsgebühr erheben.
7. Die Ausleihgebühr richtet sich nach den Verrechnungssätzen des MR Artland e. V.
der auch die Abrechnung vornimmt.
8. Die Reservierung der Gerate und Maschinen begründet für den Besteller keinen
Rechtsanspruch auf Ausleihe. Die Reservierung hat lediglich den Sinn, eine
bestmögliche Koordination der Ausleihe zu ermöglichen. Sofern durch höhere Gewalt
oder verspäteter Rückgabe die bestellten Maschinen nicht bereitstehen, begründet
dieses keinen Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Eigentümer.
9. Die Benutzung der Maschinen und Gerätschaften geschieht auf eigene Gefahr.
© Maschinenring Artland e.V. 2004

