Preislisten und Standorte

Standorte Solomaschinen

Arbeits- und Maschinenpreise Solo

 Arbeits- und Maschinenpreise bei kompletter Ausführung mit Dieselverbrauch

 (zum Anzeigen der Listen bitte anklicken)  

Ausleihbedingungen für Solomaschinen über den MR Artland e.V.

1. Alle Maschinen und Geräte, die von Mitgliedern des MR Artland e. V gemeldet sind,

stehen nach vorheriger Absprache mit dem Verleiher im Soloverleih zur Verfügung .

Eine telefonische Vorbestellung ist unbedingt nötig.

2. Jeder Ausleiher hat sich vor Übernahme vom technisch einwandfreien

Zustand, vom Vorhandensein der Unfallverhütungsschutzvorrichtungen, sowie von

der allgemeinen Verkehrssicherheit zu überzeugen. Mit der Übernahme wird die

Vertragsmäßigkeit des Objektes anerkannt.

3. Während der Ausleihzeit auftretende oder entstehende Schäden und Mängel sind

dem Verleiher unverzüglich anzuzeigen. Sollten Reparaturen während der Ausleihzeit

in einer externen Werkstatt durchgeführt werden, so ist dieses generell mit dem

Eigentümer vorher abzusprechen.

4. Bei Schaden haftet generell der Benutzer. Wird eine Maschine oder ein Gerät nicht

vom Eigentümer, sondern von einem vorherigen Ausleiher übernommen, so hat sich

der Nachleiher auch hier vom vertragsgemäßen Zustand zu überzeugen. Es wird

darauf verwiesen, dass evtl. verursachte Schäden nicht unter die Deckung der

Betriebshaftptlicht - Versicherung fallen, ratsam ist daher der Abschluß einer

Gewahrsamsschadens-Versicherung

5. Die tatsächliche Benutzungsdauer (ohne An - und Abfahrzeiten) ist beim Eigentümer

anzugeben. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zur notwendigen Bestelldauer

stehen.

6. Die Geräte sind stets besensauber wiederzubringen. Für verschmutzte Maschinen und

Geräte kann der Eigentümer eine Reinigungsgebühr erheben.

7. Die Ausleihgebühr richtet sich nach den Verrechnungssätzen des MR Artland e. V.

der auch die Abrechnung vornimmt.

8. Die Reservierung der Gerate und Maschinen begründet für den Besteller keinen

Rechtsanspruch auf Ausleihe. Die Reservierung hat lediglich den Sinn, eine

bestmögliche Koordination der Ausleihe zu ermöglichen. Sofern durch höhere Gewalt

oder verspäteter Rückgabe die bestellten Maschinen nicht bereitstehen, begründet

dieses keinen Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Eigentümer.

9. Die Benutzung der Maschinen und Gerätschaften geschieht auf eigene Gefahr.

 

© Maschinenring Artland e.V. 2004